Am 9. Februar stimmen wir darüber ab, ob Homosexuelle künftig im Strafgesetz speziell geschützt sein sollen. Das Parlament hat beschlossen, die seit 1994 bestehende Antirassismus-Strafnorm, die vor Diskriminierung und Hassaufrufen wegen Rasse, Ethnie und Religion schützt, um das Kriterium der sexuellen Orientierung zu erweitern. Dagegen haben Politiker der EDU und der jungen SVP das Referendum ergriffen. Mehrere SVP-Nationalräte sind im Referendumskomitee. Für die erweiterte Strafnorm kämpfen unter anderem Schwulen- und Lesbenorganisationen. Die Rechtsexperten Salome Zimmermann und Valentin Landmann beurteilen für uns zehn Fälle danach, ob sie neu unter die erweiterte Antirassismus-Strafnorm fallen würden (zu den Personen).




















Valentin Landmann (69) ist Rechtsanwalt und Zürcher SVP-Kantonsrat. Bekannt geworden ist er als Anwalt der Hells Angels, von Prostituierten und Neonazis. An der Universität Luzern ist er Dozent für Strafverteidigung. Landmann bekämpft die erweiterte Strafnorm ohne viel Herzblut, wie er sagt. Es sei keine Katastrophe, wenn sie angenommen würde. Doch er halte die freie Meinungsäusserung und offene Auseinandersetzung für wirksamer zur Bekämpfung von Homophobie.
Salome Zimmermann (64) war 12 Jahre lang Richterin am Bundesverwaltungsgericht und dort unter anderem zuständig für die Genehmigung von Beschaffungsmassnahmen des Nachrichtendienstes des Bundes. Die Sozialdemokratin hat Militärdienst geleistet, ist Mutter zweier erwachsener Söhne und lebt heute mit ihrer Partnerin in einer Fernbeziehung. Sie engagiert sich im Vorstand der Lesbenorganisation Schweiz (LOS).